§1. Allgemeines
South Corfu Cars vermittelt Mietfahrzeuge zwischen den durchführenden
Partnern auf Korfu/Griechenland und seinen Kunden. Haftungsrelevante
Rechtsbeziehungen kommen zwischen South Corfu Cars und dem Kunden
daher nur insoweit zustande, sofern sie die reine Vermittlung betreffen.
§ 2. Mietvoraussetzungen
Mindestalter Kategorien A/C/J: 23 Jahre, D, L, M, E1, E2, F1, F2: 25 Jahre, mindestens zwei Jahre Fahrerfahrung, Versicherungszuschlag ab 76 Jahre. Bei Nicht-EU-Bürgern ist der internationale Führerschein notwendig.
§ 3. Buchungsvorgang
Die Reservierung wird durch Abschicken des Formulars unter www.south-corfu-cars.de
verbindlich. Sie gilt als bestätigt, sobald der Kunde eine
Buchungsbestätigung per Email von South Corfu Cars erhält und die Anzahlung auf das angegebene Konto eingegangen ist.
Die Anzahlung ist auf das in de Email-Bestätigung angegebene Konto zu überweisen
(Kontoeingang), Zahlungsfrist siehe Fahrzeug-Reservierung (i.d.R. 5 Werktage).
Bei Verzug der Anzahlung ist South Corfu Cars berechtigt
die Buchung zu stornieren.
Nach Eingang der Anzahlung erhält der Kunde
den Fahrzeug-Voucher (Gutschein) per Email. Der Voucher ist bei
der Fahrzeugübergabe zusammen mit dem gültigen Führerschein sowie Personalausweis vorzulegen, die Restzahlung in bar (Euro) oder
per Kreditkarte (Visa/Mastercard) zu leisten.
§ 4. Kurzfristige Buchungen
Sollte eine Buchung zehn oder weniger Werktage vor Fahrzeugübernahme
erfolgen, so obliegt es dem Kunden, umgehend einen Nachweis über
die getätigte Anzahlung zu erbringen (z.B. Screenshot oder pdf-Bestätigung der Online-Überweisung).
§ 5. Flugzeiten
Der Kunde ist verpflichtet, die detaillierten Flugdaten an South Corfu
Cars zu übermitteln. Hierzu zählt der Abflughafen, die
Flugnummer, die Fluggesellschaft und die Ankunfts- und Abflugzeitzeit am Flughafen Korfu.
Bei Flugzeitenänderung und/oder starker Verspätung (auch
bei Verspätungen, die erst am Abflughafen auftreten) ist
South Corfu Cars unverzüglich zu informieren. Bei einer unangemeldeten
Verspätung seitens des Mieters gehen sämtliche Mehrkosten
(Wartezeit des Personals € 25,00 pro angefangener Stunde)
zu Lasten des Mieters. Ausgenommen davon ist die übliche
Kulanz für die Dauer der Gepäckausgabe und Verspätungen,
die dem Kunden vor Abflug nicht bekannt waren. Der Kunde erhält
im Voucher eine Notfallnummer. Bei Ankunft und/oder Rückgabe zwischen 21:00 Uhr und 08:00 Uhr wird ein Nachtzuschlag in Höhe von € 25,00 berechnet und ggf. nachberechnet.
Sollte die Flugzeitenänderung nicht oder zu
spät gemeldet werden, so sind Wartezeiten bei der Fahrzeugübergabe
in Kauf zu nehmen. Umbuchungen aufgrund von Flugzeitverschiebungen vorbehaltlich Verfügbarkeit.
Analog ist diese Vereinbarung gültig für die Anreise
mit dem Schiff und bei Übergabe an einem anderen vereinbarten
Übergabeort.
§ 6. Fahrzeugübernahme
Der Kunde wird außerhalb des Flughafenterminals mit einem Schild
("IHR NAME") von einer Mitarbeiterin oder einem
Mitarbeiter erwartet.
Der restliche Mietpreis ist bei Übergabe und Vertragsabschluss
in bar (Euro) oder mit Kreditkarte an die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter
zu entrichten.
Im Flughafengebäude befindet sich ein EC-Automat. Der Treibstoff-Füllstand wird bei der Übergabe im Vertrag notiert. Es besteht kein Anspruch auf einen vollen Tank.
Das Mietfahrzeug kann nach Absprache auch zum Hotel oder zu
einem festgelegten Übergabeort geliefert werden (gegen Gebühr).
In der Regel wird der in der Buchungsbestätigung angegebene Fahrzeugtyp geliefert. Sollte dieser z.B. infolge einer Reparatur etc. nicht verfügbar sein erhalten Sie ein vergleichbares Modell oder ein kostenloses Upgrade. Im Ausnahmefall (z.B. bei gleichzeitigem Ausfall vieler Fahrzeuge) kann es u.U. nötig sein auf ein kleineres Fahrzeugmodell auszuweichen.
§ 7. Stornierung
Stornierungen haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen (z.B.
Email mit Empfangsbestätigung) und gelten erst nach schriftlicher
Bestätigung als angenommen.
Es fallen dabei folgende Stornogebühren an:
- Rücktritt bis 45 Tagen vor Mietbeginn 25%
des Mietpreises
- vom 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50% des Mietpreises,
- vom 34. bis 15. Tag vor Mietbeginn 75% des Mietpreises,
- vom 14. bis 1. Tag vor Mietbeginn 100% des Mietpreises
Eine außerordentliche Aufhebung des Mietvertrages ist möglich, wenn der Einsatz eines vertraglich vorgesehenen Fahrzeugs durch Umstände unmöglich geworden ist, die außerhalb des Risiko- und Herrschaftsbereichs von South Corfu Cars liegen. Hierzu zählen insbesondere der Ausfall durch höhere Gewalt bzw. unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände (Witterungsschäden, Diebstahl, Vandalismus) sowie Schäden durch Kfz-Unfälle, welche nicht von South Corfu Cars oder dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zu vertreten sind.
§ 8. Versicherung
Der Mietpreis beinhaltet eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.
Unter folgenden Umständen besteht kein Versicherungsschutz:
- Führen des Fahrzeuges ohne gültigen
Führerschein oder durch einen nicht eingetragenen Fahrer
- Führen des Fahrzeuges unter Alkohol- oder
Medikamenten-/Drogeneinfluss.
- Transport von mehr Personen als für den Fahrzeugtyp zugelassen
- Mutwillige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
- Diebstahl durch Fahrlässigkeit
Nicht versichert sind Schäden im Innenraum & den Sitzen, Reifen/Felgen, Unterboden, (Cat J zusätzlich Außenspiegel). Gegen Aufpreis können derartige Schäden zusätzlich versichert werden. Bei Schlüsselverlust und fahrlässigem Schlüsseldefekt haftet der Mieter, ebenso bei mutwilligen Beschädigungen.
Es besteht der gesetzliche Versicherungsschutz in Höhe
von Euro 1 000 000,00. Auf Wunsch kann ein zweiter Fahrer ohne weitere
Kosten eingetragen werden. Ein dritter Fahrer kann gegen Aufpreis versichert werden. Mindestalter aller Fahrer CAT A/C/J: 23 Jahre, D, L, M, E1, E2, F1, F2: 25 Jahre, mindestens zwei Jahre Fahrerfahrung, Versicherungszuschlag ab 76 Jahre.
§ 9. Rückgabe des Fahrzeugs
Der Mietwagen muss, wenn nicht anders (wie unter § 6 beschrieben)
vereinbart, am Flughafen zurückgegeben werden. Hierbei gelten die im Vertrag oder
mündlich vor Ort geschlossenen Rückgabezeiten und Vereinbarungen.
Sollte z.B. durch eine Flugverschiebung die Rückgabe zu einem
späteren oder früheren Zeitpunkt erfolgen, so ist South
Corfu Cars oder der jeweilige Servicepartner unverzüglich
zu informieren. Verlängerungen sind genehmigungspflichtig und sind vor Ort nachzuzahlen. Falls das Fahrzeug im Anschluss disponiert wurde ist keine Verlängerung möglich.
Bei einer unangemeldeten Verlängerung gehen
sämtliche Mehrkosten (Wartezeit des Personals
€ 25,00 pro angefangener Stunde, Taxikosten, ein weiterer Buchungstag und entstehende Forderungen des Nachmieters etc.) zu Lasten des Mieters.
Der Kraftstoffstand bei Rückgabe muss mindestens der bei der Übergabe eingetragenen Füllmenge
entsprechen. Bei Minderbefüllung erfolgt Nachberechnung. Bußgelder infolge Falschparkens, Übertretung der Höchstgeschwindigkeit etc. gehen zu Lasten des Mieters.
Analog ist diese Vereinbarung gültig für die Anreise
mit dem Schiff und bei Rückgabe an einem anderen vereinbarten
Übergabeort.
§ 10. Pflege des Fahrzeuges und Fahrtstrecken
Die Mietfahrzeuge unterliegen keiner Kilometerbeschränkung.
Fahrten außerhalb der Insel Korfu und die Überfahrt per Fähre sind untersagt.
Das Fahrzeug wird gereinigt und überprüft
übergeben. Unrat im Innenraum ist vor der Rückgabe durch
den Mieter zu entsorgen. Bei übermäßiger Verunreinigung des Fahrzeugs werden € 50,00 Reinigungsgebühr nachberechnet.
§ 11. Externe Partner
Falls der Fuhrpark unserer Partner ausgebucht ist kooperieren wir mit externen Dienstleitern. Hier sind abweichende Regelungen (z.B. Kaution, Versicherung, Altersbeschränkung etc.) möglich. Diese werden vor Buchungsabschluss kommuniziert und schriftlich vermerkt.
München, 09. Mai 2022
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